Brand-
sicherheits-
wachen
Bei Veranstaltungen mit einer erhöhten Brandgefahr oder einer großen Anzahl anwesender Personen kann die Anwesenheit einer Brandsicherheitswache gesetzlich vorgeschrieben sein.
Grundlage hierfür ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW). Es erlaubt den örtlichen Ordnungsbehörden, im Rahmen ihrer Gefahrenabwehr bei bestimmten Veranstaltungen die Stellung einer Brandsicherheitswache anzuordnen.
Zusätzlich ergeben sich weitere Verpflichtungen aus:
- § 41 der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO NRW)
- den Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen und Gebrauchsabnahmen für Fliegende Bauten (FlBauVV)
- sowie der Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR)
Diese Regelwerke schreiben bei bestimmten Veranstaltungsformen – z. B. in Versammlungsstätten, bei Volksfesten oder Großbühnen – die Anwesenheit einer entsprechend qualifizierten Brandsicherheitswache zwingend vor.
Ziel ist es, den Brandschutz präventiv sicherzustellen, schnelle Reaktionen im Notfall zu ermöglichen und so einen sicheren Veranstaltungsablauf zu gewährleisten.
Beispiele für den Einsatz von Brandwachen
Hier stellen wir Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Veranstaltungen
Ausfall der Brandmeldeanlage
Feuergefährliche
arbeiten
Ausfall der Sprinkleranlage
Aufgaben einer Brandsicherheitswache
- Überprüfung der vorhandenen Flucht- und Rettungswegen
- Überprüfung der vorhandenen Löschmittel
- Gefahren erkennen und beseitigen
- Unterstützung bei Evakuierungen
- Bei feuergefährlichen Arbeiten als Wachposten bereit stehen
- Die Brandschutzwache beginnt bis zum Eintreffen der Feuerwehr mit den ersten Löscharbeiten
- alarmiert die Feuerwehr und weist diese ein