Brand-
sicherheits-
wachen

Aufgrund des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) kann eine Gemeinde bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr und Gefährdung einer großen Anzahl von Personen bei Ausbruch eines Brandes die Anwesenheit einer Brandsicherheitswache fordern. Darüber hinaus ist nach dem § 41 der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), nach den Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FlBauVV) sowie nach der Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) bei bestimmten Veranstaltungen/Versammlungsstätten die Anwesenheit einer Brandsicherheitswache zwingend vorgeschrieben. 

Beispiele für den Einsatz von Brandwachen

Hier stellen wir Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Veranstaltungen

Ausfall der Brandmeldeanlage

Feuergefährliche
arbeiten

Ausfall der Sprinkleranlage

Aufgaben einer Brandsicherheitswache

  • Überprüfung der vorhandenen Flucht- und Rettungswegen
  • Überprüfung der vorhandenen Löschmittel
  • Gefahren erkennen und beseitigen
  • Unterstützung bei Evakuierungen
  • Bei feuergefährlichen Arbeiten als Wachposten bereit stehen
  • Die Brandschutzwache beginnt bis zum Eintreffen der Feuerwehr mit den ersten Löscharbeiten
  • alarmiert die Feuerwehr und weist diese ein