Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach gültiger DGUV Information 205-023, § 10 ArbSchG sowie ASR A2.2.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der DGUV Information 205-023 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Unsere Fachdozenten sind ausgebildete und zertifizierte Brandschutzbeauftrage die langjährig im Bereich Brandschutz tätig sind.

Praxisorientiert und spannend vermitteln wir mit Umfangreichem Fachwissen die Grundzüge des vorbeugenden und betrieblichen Brandschutzes sowie wichtige Kenntnisse zum Verhalten im Brandfall.

Zur theoretischen Ausbildung sieht der Gesetzgeber vor auch praktisch auf die Gefahren und den Umgang mit Löschmitteln zu schulen. Mit einem Feuerlöschtrainer können unterschiedliche Situationen wie z.B. Brand eines Monitors oder eines Abfalleimers real geübt werden.

Die Ausbildung besteht aus 4 Theorieeinheit a 45 Minuten sowie eine praktische Einheit die nach Gruppengröße von der Zeit her variieren kann.

 

Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer bestehen aus:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtung
  • Verhalten im Brandfall
  • Handhabung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Übung mit Feuerlöschern an einer Brandsimulationsanlage

Wir richten auch gerne nach vorheriger Absprache die Brandschutzhelferausbildung auf ihren Betrieb aus.