Seit dem 01.04.2013 gibt es in der Landesbauordnung-NRW in Neu- und Umbauten eine Rauchmelderpflicht.
Bis zum 31.12.2016 gab es eine Übergangsfrist von Bestandsbauten.
Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018
§47
"(3) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."
Was kann ich ihnen bieten!
Nach erfolgter Prüfung zur geprüften Fachkraft nach DIN 14676 habe ich die erforderliche Sachkunde für die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen, Wohnhäusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung erlangt.
Gerne stehe ich Ihnen bei der Planung und der Montage zur Seite.
Des weiteren übernehme ich auch die Wartung und die Kontrolle bei schon bereits montierten Rauchwarnmeldern.
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